Parkraumkonzept Sportpark Luftschiffhafen

erstellt 08/2014 - Stand 11/2022

Das folgende Parkraumkonzept tritt ab dem 1. Dezember 2022 in Kraft. Es stellt eine Erweiterung und Durchführungsrichtlinie zum Parkraumkonzept aus dem Jahre 2014 dar, das in Abstimmung und unter Beteiligung des Beirates der Luftschiffhafen Potsdam GmbH, des Aufsichtsrates der ProPotsdam GmbH, des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam erstellt wurde.
Eine zunehmende Fahrzeugfrequentierung des Areals Luftschiffhafen (Bautätigkeit, Lieferverkehr, Veranstaltungsdurchführung u.ä.) macht es erforderlich, das bestehende Parkraumkonzept zu modifizieren und auf die konsequente Einhaltung zu drängen.

1. Grundsätzliche Regelungen

Auf dem Gelände des Sportparks Luftschiffhafen gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung und deren Verkehrszeichen. Grundsätzlich wird nur Fahrzeugen Zufahrt gewährt, die auch eine entsprechende Zufahrtsberechtigung für das Gelände besitzen bzw. einen Stellplatz auf dem Sportparkareal angemietet haben. Die Stellplätze sind entsprechend gekennzeichnet - ein Parken auf übrigen Flächen inkl. Grünflächen ist nicht gestattet. Das Befahren des Geländes mit motorisierten Zweirädern (Motorrad, Motorroller, Mofa u.s.w.) ist ausnahmslos nicht gestattet! Ebenfalls ist das Parken auf der Mittelallee des Sportparks generell verboten, um eingetragene Rettungswege nicht zu gefährden!
Eine Zufahrtsberechtigung wird durch die Luftschiffhafen Potsdam GmbH erteilt und dokumentiert - die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die zentrale Einfahrt Zeppelinstraße. Der dort installierte und versenkbare Poller ermöglicht das Ein- und Ausfahren, was über ein installiertes Kamerasystem geregelt wird. An der Rufsäule ist das „BlueChip-System“ funktionsfähig - die Nutzung dessen setzt aber voraus, dass eine entsprechend erteilte Zufahrtsberechtigung vorliegt. Darüber hinaus ist eine Gegensprechanlage installiert, die den Lieferverkehr u. ä. problemlos ermöglicht.
Jede/r Zufahrtsberechtigte/r erhält eine von der Luftschiffhafen Potsdam GmbH ausgestellte Parkkarte, die beim Parken auf dem Gelände gut sichtbar an oder im Bereich der Windschutzscheibe zu platzieren ist. Auf der Parkkarte wird der jeweilig zugewiesene Parkbereich erkennbar sein (s. Anlage). Das Parken ist ausnahmslos nur auf dem ausgewiesenen Parkbereich bzw. auf dem angemieteten Stellplatz möglich!  Ohne eine Parkkarte ist das Parken auf dem Gelände des Sportparks Luftschiffhafen nicht zulässig! Die Parkbereiche sind jeweils durch Schilder gekennzeichnet.

2. Vermietete/vergebene Stellplätze

Stellplätze auf dem Gelände des Luftschiffhafens sind durch Mietverträge, die zwischen dem/der Nutzer/in und der Luftschiffhafen Potsdam GmbH geschlossen werden, mit entsprechender Nummerierung fest vergeben. Olympia- und Perspektivkader des OSP Brandenburg, Bereich Potsdam,  Athlet*innen der 1. Mannschaften des SC Potsdam und des VfL Potsdam und Mieter*innen des Kiosk bzw. des Bistros in der MBS Arena erhalten eine Zufahrtsberechtigung und parken ausschließlich hinter der MBS Arena (s. Anlage, roter Bereich). Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn in der MBS Arena keine Veranstaltungen stattfinden, wo die Parkplätze anderweitig genutzt werden. Zu diesen entsprechenden Terminen gibt es keine Parkmöglichkeiten für Olympia- und Perspektivkader sowie sonstige Kadersportler auf dem Gelände des Sportparks Luftschiffhafen. Die Informationen zu entsprechenden Veranstaltungsterminen werden durch die Luftschiffhafen Potsdam GmbH an die jeweils benannten Ansprechpartner der Vereine und Institutionen versandt und sind dort entsprechend weiterzuleiten. Außerdem wird vor Ort hinter der MBS Arena entsprechend ausgeschildert und die Zufahrt eingeschränkt. Den Olympia- und Perspektivkadern sowie den ausgewählten Kadersportlern ist es ausnahmslos untersagt, während längerer Abwesenheiten vom Standort (Wettkämpfe, Trainingslager, Urlaub u.ä.) ihre Fahrzeuge hinter der MBS Arena zu belassen und dauerhaft zu parken.
Vor dem Verbinder (Schwimm-/ Leichtathletikhalle) erhalten ausschließlich Vereinsfahrzeuge (Busse) eine Parkberechtigung. Hier dürfen demnach keine PKW o.ä. von Sportlern, Trainern u.a. parken! Mit den DLRG Gruppierungen, dem KC Potsdam und Turbine Potsdam wurde im Zuge des Neubaus der neuen Dreifeldsporthalle eine gesonderte Vereinbarung getroffen, da die Stellflächen am Haus der Vereine während der Bauphase nahezu weggefallen sind. Grundsätzlich gilt: Fallen durch aktuelle Baumaßnahmen Stellflächen zeitweise weg, ist ein Parken auf dem Gelände, auf anderen Stellflächen nicht möglich!
Für ehrenamtliche Mitarbeiter von Vereinen und Repräsentanten von Vereinen und Verbänden stehen keine Stellplatzflächen auf dem Gelände des Sportparks Luftschiffhafen zur Verfügung! Das kurzzeitige Befahren zum Be- und Entladen ist möglich.

ZUR BEACHTUNG: Im Zuge von Baumaßnahmen kann es zum befristeten Wegfall von Parkplätzen kommen. In diesem Fall stehen keine anderweitigen Parkplätze auf dem Gelände zur Verfügung.

3. Behindertenparkplätze

Gekennzeichnete Stellflächen stehen an den jeweiligen Gebäuden zur Verfügung.

4. Elektroladesäulen

Parkplätze mit Elektroladesäulen sind vertraglich gebunden und können nicht anderweitig genutzt werden.

5. Prüfung zur Einhaltung des Parkraumkonzeptes, Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen

Der Betreiber des Sportparks wird mittels Kontrollen auf die Einhaltung des vorliegenden Parkraumkonzeptes einwirken und bei Zuwiderhandlungen zunächst max. zwei Verwarnungen aussprechen und diese entsprechend dokumentieren. Sollten diese Verwarnungen kein Gehör finden, wird beim dritten Verstoß das jeweilige Fahrzeug zu Lasten des Fahrzeughalters abgeschleppt und vom Gelände entfernt.
Zuwiderhandlungen sind u.a.: 

  • unberechtigtes Befahren des Geländes
  • Parken ohne Parkberechtigung
  • Parken im falschen Parkbereich oder auf falschem Stellplatz
  • Parken auf der Mittelallee, auf Grünflächen, auf Gehwegen u.s.w.
  • Parken hinter der MBS Arena trotz Veranstaltung
  • Parken hinter der MBS Arena bei längerer persönlicher Abwesenheit
  • „angebliches“ Be- und Entladen wird zum Parken genutzt

Kontakt

Olympischer Weg 2
14471 Potsdam

+49 (0) 331 50 57 10 3

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